HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG
   TAGESHEIMSCHULE DES BISTUMS ESSEN

 

 

 

Informationen für unsere Neueltern

Nach der Bestätigung der Aufnahme im Februar erhalten die "Neueltern" und "NeuschülerInnen" im Mai ein etwas dickeres Paket zugeschickt: Informationen zum Schulanfang, ein Brief der neuen Klassenlehrer, Formulare für die Fahrkarte und das Mittagessen, Beitrittserklärungen für den Förderverein, Mittagselternformulare und noch viele weitere wichtige Unterlagen. Außerdem ein kleines DIN A5 Heft, in dem die wichtigsten Informationen für den Schulanfang stehen. Dieses Heft haben wir auf dieser und einer zweiten Seite einmal abgedruckt. Beide Seiten zusammen können auch als "zip-Datei" heruntergeladen werden (20 Kb). Hierzu nur auf DOWNLOAD klicken.
Aber auch für die Eltern unserer "Seiteneinsteiger" (z.B. Neue im 7. oder 8. Schuljahr) sind diese Informationsseiten wichtig!
Ein anderes Info-Heft, für die SchülerInnen bestimmt, ist auf der Seite "SchülerIn" zu finden.

 

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Inhaltsverzeichnis

                                                                       Seite

Inhaltsverzeichnis
Herzlich willkommen
Anschriften, Namen und Telefonnummern
Der erste Schultag
Schulbücher
Mitarbeit der Eltern
Mittagsmütter und -väter
Elternschule, u.a. Klassen-/Schulpflegschaft
und Schulkonferenz
Mittagessen und Essensgeld
Krankmeldung, Beurlaubung und Befreiung
vom Unterricht
Schülerfahrtkosten
Schülerbücherei
Benutzungsordnung der Schülerbücherei
Sportunterricht
Schülerausweis
Fördergemeinschaft
Spinde und Spindschlösser
Hausordnung
Auszug aus den Versicherungsbedingungen
der Garderobenversicherung
Die Lehrerinnen und Lehrer der Haupt-
schule am Stoppenberg
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Herzlich willkommen
am Stoppenberg !

Liebe Eltern,
Sie haben die Mitteilung erhalten, dass Ihr Kind mit dem Beginn des kommenden Schuljahres unsere Schule besuchen wird. Ich begrüße Sie herzlich als neue Mitglieder unserer Schulgemeinde. Ihnen  und Ihrem Kind wünsche ich im Namen aller Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrerkollegiums eine angenehme und erfolgreiche Zeit am Stoppenberg.

Auch an einer Tagesheimschule steht natürlich das Lernen im Mittelpunkt; doch daneben nimmt das gemeinsame Leben, das Essen, das Spielen, das miteinander Feiern, das Gespräch größeren Raum als an den Halbtagsschulen ein, die Sie bisher kannten. Im Laufe der Jahre haben sich für dieses Zusammenleben am Stoppenberg Formen entwickelt, die unseren Alltag gestalten. Einzelne, für Sie und uns wichtige Regeln fassen wir Ihnen hier zusammen; so gewinnen Sie frühzeitig einen Einblick in diese gewachsenen Absprachen. Möge Ihnen diese Sammlung das rasche Hineinwachsen in unsere Schulfamilie erleichtern und Sie auf allen Ebenen zur aktiven Mitarbeit ermuntern.

Mit freundlichem Gruß vom Stoppenberg

- Düchting, Schulleiter -

 

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ANSCHRIFTEN

SCHULZENTRUM AM STOPPENBERG
- HAUPTSCHULE -
TAGESHEIMSCHULE DES BISTUMS ESSEN
IM MÜHLENBRUCH 45
45141 ESSEN
Telefon: 0201 / 832 00 70 – Fax: 0201 / 832 00 99

 SCHULLEITER
Reiner Düchting

STELLVERTRETENDER SCHULLEITER
Wolfgang Hegemann

SOZIALPÄDAGOGE
Holger Sieg

SEKRETARIAT
Jutta Ufermann

HAUSMEISTER
Hubert Cebulla

 HOMEPAGE / E-MAIL
http://www.hsstoppi.de / hsstoppi@aol.com

 ABRECHNUNG DES MITTAGESSENS
Gymnasium Am Stoppenberg
Frau Fongern
Im Mühlenbruch 51                 Telefon: 0201 / 831 00 46
 

SCHULPSYCHOLOGE
Gymnasium Am Stoppenberg
Ulrich Schnackers
Im Mühlenbruch 51                 Telefon: 0201 / 831 00 51

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DER ERSTE SCHULTAG
Mit allen Schülerinnen und Schülern beginnt auch für Ihr Kind der Unterricht am ersten Tag nach den Sommerferien. In der Freizeithalle unserer Schule, die Sie bereits vom Tag der Anmeldung her kennen, feiern wir mit den Schülern, Eltern und Lehrern gemeinsam einen Gottesdienst. Den genauen Beginn bekommen Sie noch mitgeteilt.
Im Anschluss lernen Sie und Ihre Kinder die Lehrerinnen und Lehrer kennen, die künftig in den Klassen 5a und 5b unterrichten werden. Während die Mädchen und Jungen dann mit ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern in ihre Räume gehen, erhalten Sie bei einer Tasse Kaffee noch einige Informationen über die kommende Zeit in unserer Schule.
Gegen 12 Uhr wird dieser erste Schultag dann beendet sein.

SCHULBÜCHER
Im "Lehrmittelfreiheitsgesetz" hat das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass jedem Kind durch den Schulträger eine Reihe von Schulbüchern ausgeliehen werden, die nach Gebrauch zurückzugeben sind. Für verlorene oder nicht mehr gebrauchsfähige Bücher müssen wir Sie um Ersatz bitten. Daneben kauft jeder Schüler Bücher in Höhe eines festgelegten Eigenanteils, die sein Eigentum bleiben.
In jedem Fall sollten die Bücher durch einen Umschlag vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt werden.
Die Titel der Bücher, die Ihr Kind im kommenden Jahr benötigt, teilen wir Ihnen vor Beginn der Sommerferien mit.
Der Förderverein e.V. macht Ihnen ein besonderes Angebot:
Sie füllen nur den beiliegenden Überweisungsträger aus und wir kaufen die Bücher für Sie! Pünktlich zum 1.Schultag hat Ihr Kind dann alle Bücher!
Ansonsten sollten Sie diese Bestellung in jedem Fall vor den Sommerferien aufgeben, da Ihr Kind andernfalls ohne die erforderlichen Bücher das Schuljahr beginnen muss.

 

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MITARBEIT DER ELTERN
Töpfern, Metallarbeiten, Schneidern, Betreuung von Teestube, Spielschrank und Bücherei, Basteln für den Eine-Welt-Bazar, Brötchenzubereitung - dies ist eine kleine Auswahl der Aktivitäten, zu denen wir Sie einladen. Ob Sie nun Fachfrau oder /-mann auf einem Gebiet sind, über besonderes hand­werkliches Geschick verfügen, Freude an einem bestimmten Spiel oder ein ausgeprägtes Hobby haben oder einfach Zeit mitbringen, wir und alle Kinder freuen uns auf Ihre Mitarbeit im Schulalltag.
Einmal in der Woche oder im vierzehntägigen Abstand, den Wochentag, das Gebiet und den Umfang bestimmen Sie, planen wir Sie in den Alltag Ihrer/unserer Schule ein.
Werden Sie Mittagsmutter oder Mittagsvater - die Kinder werden es Ihnen danken; denn sie erleben, dass Eltern am Stoppenberg das Gesicht der Schule mitprägen.

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Schulzentrum am Stoppenberg                  Essen, 28.04.2002
- Hauptschule -

Liebe Eltern!

Wie in jedem Jahr wenden wir uns an Sie mit der Bitte, uns bei unserer Arbeit im Tagesheimbereich durch Ihre unverzichtbare Hilfe tatkräftig zu unterstützen.
Bitte überlegen Sie, ob Sie in der Bücherei, Teestube, am Spielschrank oder beim Brötchenverkauf an einem oder mehreren Tagen pro Woche oder 14-tägig die Freizeit Ihrer Kinder sinnvoll mitgestalten können. Damit Sie Ihre Arbeit nicht mit knurrendem Magen antreten müssen, besteht die Möglichkeit, um 12.35 Uhr im Speisesaal der Hauptschule mitzuessen.
Wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, dann füllen Sie bitte den beiliegenden Vordruck umgehend aus und lassen ihn über den/die Klassenlehrer/-in Ihres Kindes oder das Sekretariat uns zukommen. Bitte füllen Sie den Abschnitt auch aus, wenn Sie bereits Mittagsmutter sind und weitermachen möchten.
Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich an:

Herrn Sieg

Wir freuen uns sehr auf Ihre Mithilfe und danken Ihnen schon jetzt auch im Namen unserer Kinder, denen Sie durch Ihre unentbehrliche Mithilfe eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
    
H. Sieg
- Sozialarbeiter -

 

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ELTERN-SCHULE

Durch den in der Regel achtstündigen Schul-
alltag sehen Sie Ihr Kind in den kommenden Jahren seltener als bisher. Nicht nur der Unter-
richt, auch ein zeitlich größerer Anteil der Er-

ziehung wird nun durch unsere Schule übernommen. Erfolgreich wird diese Arbeit für Ihre Tochter, Ihren Sohn nur dann sein, wenn Elternhaus und Schule konstruktiv zusammenarbeiten. Dazu hat sich im Laufe der Jahre eine Fülle von Möglichkeiten entwickelt; das Telefon lernten wir im Alltag als schnellstes Verständigungsmittel zu schätzen.
Daneben sind jedoch Gespräche zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrern unerlässliche Bedingung unserer Arbeit. Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz sind Drehscheiben des Gedankenaustausches und der Entscheidungsfindung der gesamten Schulgemeinde.
Unsere Aufgaben im Alltag können wir nur dann erfolgversprechend lösen, wenn Sie regelmäßig an diesen Versammlungen teilnehmen. Auf diese Weise bleibt der Kontakt zwischen Ihnen, Ihrem Kind und der Schule aufrechterhalten. Die Teilnahme wenigstens eines Erziehungsberechtigten betrachten wir daher als verbindlich; durch den Schulvertrag haben Sie sich zu dieser Mitarbeit bereiterklärt, die in den §§ 1, 5 und 40 der Allgemeinen Schulordnung (AschO) für Schulen in der Trägerschaft des Bistums Essen umrissen wird.
Sollte es Ihnen aus wichtigem Grund dennoch einmal nicht möglich sein, an einer dieser Gesprächsrunden teilzunehmen, so informieren Sie bitte die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer oder die Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums.

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MITTAGESSEN UND ESSENSGELD
Die Teilnahme am Mittagessen gehört zum Alltag eines jeden Kindes unserer Schule. Zwei Köche sorgen mit einer Reihe von Mitarbeiterinnen in unserer Schulküche dafür, dass täglich frisches und schmackhaftes Essen auf den Tisch kommt. Im Essens- und Küchenausschuss werden die drei Schulgemeinden unseres Schulzentrums an der Planung und Organisation des Mittagessens beteiligt; auch Sie sind zur Teilnahme an diesen Ausschüssen eingeladen.
Gegessen wird nach einem Tischgebet in familienähnlichen Kleingruppen von je etwa sechs Mädchen und Jungen. Allein ärztliche Atteste können von der Teilnahme am gemeinsamen Mittagstisch befreien.

Ab August 2001 kostet unser Mittag-
essen 2,35 € pro Mahlzeit. Diese Kosten werden monatlich durch einen Pauschalbetrag von 35,25 € von Ihrem Konto abgebucht. Die Einzugsermäch-
tigung
haben Sie uns bereits erteilt.

Die Höhe des monatlichen Betrags ist so berechnet, dass Sie bei zwölfmaliger Zahlung, also auch während der Ferien, die Kosten für das Essen beglichen haben. Nach den Sommerferien erhalten Sie jeweils eine individuelle Abrechnung. Danach überweisen wir Ihnen Guthaben, die mindestens 12,- € betragen; geringere Beträge werden Ihrem Konto gutgeschrieben.
Bei dieser Abrechnung sind alle schulfreien Tage, alle Wandertage, Klassenfahrten, Studientage usw. und die Krankheitstage berücksichtigt, die fünf Tage und länger gedauert haben.
Das Bistum Essen als Schulträger ist in besonderen Härtefällen bereit, bedürftigen Familien einen Zuschuss zum Mittagessen zu leisten. Hierzu erhalten Sie entsprechende Anträge im Sekretariat, die für jedes Jahr erneut zu stellen sind.

 

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Anhand von aktuellen Originalbelegen ist nachzuweisen, wie hoch Ihr Monatseinkommen ist. Dazu sind z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers oder entsprechende Bescheide des Sozialamtes, Rentenbescheide, Bescheide über Unterhaltszahlungen, etc. erforderlich.
Trifft dies für Sie zu, so setzen Sie sich bitte jetzt mit dem Sekretariat unserer Schule in Verbindung.

KRANKMELDUNG, BEFREIUNG UND BEURLAUBUNG VOM UNTERRICHT
Sollte Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen können, so teilen sie dies bitte dem Sekretariat am Morgen des ersten Tages der Krankheit telefonisch mit. Auf diese Weise wird es auch der Küche möglich, sich auf eine relativ genaue Zahl von Essen einzurichten. Wenn Ihr Kind gesund zur Schule zurückkehrt, benötigt der Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten mit der genauen Angabe der Fehlzeit und des Grundes des Schulversäumnisses. Sollte die Krankheit länger als zwei Wochen dauern, nehmen Sie bitte zwischenzeitlich Kontakt mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer Ihres Kindes auf.
Aus wichtigen Gründen kann Ihr Kind während der Schulzeit vom Klassenlehrer (bis zu zwei Tagen im Vierteljahr) oder vom Schulleiter (bis zu zwei Wochen im Vierteljahr) vom Unterricht beurlaubt werden. Anträge für eine solche Beurlaubung stellen Sie bitte schriftlich zum frühest möglichen Zeitpunkt mit entsprechender Erläuterung der Gründe.
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien kann Ihr Kind in der Regel nicht beurlaubt werden.

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SCHÜLERFAHRKARTEN
Die Entscheidung, welche Schülerin oder welcher Schüler eine Fahrkarte erhält, treffen nicht der Schulträger oder die Schulleitung; durch Gesetz
(genauer: Schulfinanzgesetz und

Schülerfahrkostenverordnung) ist festgelegt, dass die Schülerinnen und Schüler unserer Hauptschule eine Fahrkarte erhalten, deren Fußweg  "(...) in der einfachen Entfernung mehr als 3,5 km in der jeweils verkehrsüblichen Fußstrecke" zwischen Woh­nung und der nächstgelegenen katholischen Hauptschule beträgt.
Sonderregelungen gelten, "(...) wenn der Schüler nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss". In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Sekretariat unserer Schule.
Genauere Informationen erhalten Sie durch die Anlagen, die diesem Brief beiliegen. Füllen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen aus und geben sie diese im Sekretariat ab. Bei Unklarheiten hilft Ihnen gerne unsere Sekretärin weiter.
Bei Verlust kann zwar der Fahrtausweis auf Antrag bei der EVAG ersetzt werden; die Kosten für die verlorenen Monats-Wertmarken müssen Sie allerdings für den Rest des Schuljahres selbst tragen.
Bitte beachten Sie den Abschnitt SCHÜLERAUSWEIS; denn die Fahrkarte wird erst in Verbindung mit dem Schülerausweis gültig.

 

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SCHÜLERBÜCHEREI / INFOTHEK
Neben Tischtennisplatten, Kickergerät, Gesellschaftsspielen aus dem Spielschrank und verschiedenen Freizeitangeboten im Innen- und Außenbereich der Schule steht Ihrem Kind auch die Schülerbücherei / Infothek zur Verfügung.
Etwa 2.000 Abenteuerbücher, Krimis, Comics, Sachbücher und Lexika werden von Mittagsmüttern und/oder -vätern bereut und ausgeliehen. Ihr Kind kann diese Bücher in der Mittagszeit in der Bücherei lesen; in diesem Raum herrscht daher eine Atmosphäre der Ruhe. Die Bücher dürfen aber auch ausgeliehen werden. Zum Betreten und zur Ausleihe ist ein Büchereiausweis erforderlich. Wenn Sie als Erziehungsberechtigte die folgende "BENUTZUNGSORDNUNG" unterschrieben an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin zurückgeben, erhält Ihr Kind diesen Ausweis.
Das Surfen an den Computern ist in der Mittagspause nur mit dem Internetführerschein möglich. Näheres erfahren die Kinder bei den FachlehrerInnen.

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SCHÜLERBÜCHEREI
DER HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG
- BENUTZUNGSORDNUNG
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Die folgenden Regelungen wollen sicherstellen, dass alle Benutzer der Schülerbücherei der Hauptschule Am Stoppenberg die Bücher oder Zeitschriften in Ruhe lesen oder ausleihen können, die sie lesen möchten.

1. ANMELDUNG
Jeder Schüler der Hauptschule Am Stoppenberg kann Mitglied der Schülerbücherei werden. Er meldet sich bei dem Betreuungslehrer der Bücherei an. Dazu gibt er die von seinen Eltern unterschriebene Benutzungsordnung ab und erklärt sich selbst bereit, diese Regelung zu beachten. Der Klassenlehrer händigt ihm einen Büchereiausweis aus, der ihn berechtigt, während der jeweiligen Öffnungszeiten Bücher auszuleihen.

2. AUSLEIHE
Die Mitglieder der Bücherei können jeweils drei Bücher ausleihen. Bei Comics kann nur ein Band entliehen werden. Zeitschriften und einzelne gekennzeichnete Bücher sind ausschließlich zum Lesen in der Bücherei bestimmt.
Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Das Rückgabedatum befindet sich im hinteren Buchdeckel. Vor Ablauf dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Fristverlängerung um nochmals vier Wochen. Schülerinnen und Schüler, welche die angegebene Leihfrist ohne Verlängerung überschreiten, zahlen pro Tag für jedes Buch 0,05 ct. Dieses Geld wird zur Anschaffung neuer und zur Instandhaltung beschädigter Bücher genutzt.

 

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3. BENUTZUNG DER BÜCHEREI
Während der jeweiligen Öffnungszeiten kann jeder Schüler der Hauptschule Am Stoppenberg die Bücherei zum stillen Lesen benutzen. Bevor er die Bücherei betritt, hinterlegt er seinen Ausweis bei der Aufsicht. Ihm stehen alle in der Bücherei vorhandenen Bücher und Zeitschriften zur Verfügung. In dieser Zeit herrscht in der Bücherei Ruhe, um allen Benutzern Entspannung und einen Raum zur Muße zu garantieren. Mitglieder der Bücherei können außerdem gegen Vorlage ihres Ausweises Bücher entleihen.
Mittagsmütter, einzelne Schülerinnen und Schüler und Lehrer führen gemeinsam die Betreuung der Bücherei durch. Sie stehen bei der Wahl und Ausleihe der Bücher mit Rat zur Hilfe. Ihre Anordnungen dienen dazu, Lesen und Ausleihen für alle Schüler zu ermöglichen.

4. BEHANDLUNG DER BÜCHER
Jeder Benutzer der Bücherei verpflichtet sich, entnommene und entliehene Bücher mit größter Sorgfalt zu behandeln, um sie so für die Benutzung durch andere Schülerinnen und Schüler zu erhalten. Kosten für die Beschädigung oder den Verlust eines Buches hat jeder Benutzer selbst zu tragen.

5. HAUSORDNUNG
Diese Benutzungsordnung ist Teil der Schulordnung und der Hausordnung, die in der Hauptschule Am Stoppenberg gelten. In der Bücherei gelten also auch die dort genannten Regelungen.
Sollten einzelne Benutzer in auffälliger Weise gegen die hier genannten Regelungen verstoßen, so kann ihnen der weitere Besuch der Bücherei auf Zeit oder auf Dauer durch den jeweiligen Klassenlehrer untersagt werden..  Vor einer solchen Entscheidung

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 hören die Klassenlehrer die die Bücherei betreuenden Personen.

6. INKRAFTTRETEN

Diese Benutzungsordnung tritt am 01. Dezember 1992 in Kraft.

Essen, den 01. Dezember 1992

Düchting, Schulleiter

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7. ERKLÄRUNG

Ich, _________________________________, habe die Benutzungsordnung der SCHÜLERBÜCHEREI DER HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG vom 01.12.1992 gelesen. Ich bin damit einverstanden, dass mein Sohn / meine Tochter _________________, Klasse ______ unter den genannten Bedingungen Mitglied dieser Bücherei wird.

Essen, den  __________________

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                  Unterschrift