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HAUPTSCHULE
AM
STOPPENBERG |
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SPORTUNTERRICHT
Sportunterricht
Schwimmunterricht Wertsachen dürfen nicht mit in die Sport- und Umkleideräume genommen werden; sie können einerseits dort nicht gesichert werden, andererseits könnten sie andere zum Diebstahl verleiten. Geldbörsen, Uhren, Ketten usw. werden vor dem Unterricht in den Spinden verschlossen. |
- 16 -
Bei längerer Krankheit ist in der Regel
für die Befreiung vom Sportunterricht ein ärztliches Attest
vorzulegen; bei einmaliger Nichtteilnahme reicht die schriftliche
Entschuldigung der Erziehungsberechtigten aus.
SCHÜLERAUSWEIS |
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Die
FÖRDERGEMEINSCHAFT
Liebe Eltern, · Wir erweitern den Freizeitbereich unserer Kinder durch Spiele, Geräte, Bastelmaterialien, Unterstützung der Mittagseltern-Arbeit, ... · Wir unterstützen Aktivitäten zur Öffnung der Schule: Klassenfahrten, Praktika, Projekte, Besuche von Fachleuten und an außerschulischen Lernorten, ... · Wir geben Anstöße zu neuen Entwicklungen in der Schule: Mofa-Kurse, Freiarbeit, Biotop, Computerkurse, Kaninchenanlage, ... · Wir gestalten den Schulraum: Schülerbücherei, Disco, Computerraum, Ausstellungen, Vitrinen, Stellwände, ... |
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Um all diese Aufgaben weiterhin
wahrnehmen zu können, ist die Schulgemeinde auf Ihre Mitgliedschaft
angewiesen. Damit geben Sie der Schule Ihres Kindes Rückenwind; denn wir
verbessern die Qualität Ihrer Schule und damit die Lebens- und
Lernbedingungen Ihres Kindes! Nähere Informationen (Satzung, Rechenschaft, Ansprechpartner der FÖGE) erhalten Sie im Sekretariat der Schule.
Für den Vorstand
Für die - Ulrike Mundt - - Reiner Düchting - BANK IM BISTUM ESSEN Kontonummer: 801 400 10 Bankleitzahl: 360 602 95
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SPINDE UND SPINDSCHLÖSSER
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- 21 - H A U S O R D N U N G Diese Hausordnung ist Bestandteil der Schulordnung und gilt für alle, die die HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG betreten. Die in ihr aufgeschriebenen Rechte und Pflichten wurden von Schülern, Eltern und Lehrern gemeinsam erarbeitet. Die Ordnung wurde aufgeschrieben, damit jeder weiß, wie er sich zu verhalten hat und auf welche Abmachungen er sich berufen kann. Sie soll dafür sorgen, dass sich jeder im Haus wohlfühlt. I. ALLGEMEINES VERHALTEN
1.
Schüler und Lehrer bemühen sich um ein rücksichtsvolles und
hilfsbereites Verhalten. |
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II. UNTERRICHT III.PAUSEN - FREIZEIT
1.
Alle Schüler haben ein Recht auf Freizeit. Unter Freizeit verstehen
wir die beiden Vormittagspausen und die Mittagspause. |
- 23 -
1.
Für die Mittagspause gelten zusätzlich folgende Regelungen: IV. MITTAGESSEN
1.
Alle Schüler nehmen am Mittagessen teil. V. GARDEROBENBEREICH und TOILETTEN
1.
Die Bereiche der Garderoben und die Toiletten sind keine
Aufenthaltsräume. |
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1.
Wertgegenstände und offene Getränke gehören nicht in den Schrank.
Ein Schüler, der sich nicht an diese
gemeinsam von Schülern, Eltern und Lehrern beschlossene Hausordnung der
HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG hält, hat verhindert, dass sich alle hier
wohl fühlen. Verstöße gegen die Hausordnung werden bestraft. ---------------------bitte hier abtrennen----------------- Hiermit bestätige ich den Empfang der Hausordnung der HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG für meine(n) Tochter/Sohn ___________________, Klasse ______ Essen, den ___________________
___________________________________
____________________________________ |
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SCHULZENTRUM AM
STOPPENBERG
Betr.:
Garderobenversicherung § 1
Versichert sind die
in den von der Leitung der Lehranstalt bestimmten Räumlichkeiten abgelegten
Bekleidungsstücke der zur Versicherung gemeldeten Personen. § 2
Der
Versicherungsschutz beginnt mit der Ablage der Gegenstände (§ 1, Abs.1 und
2) und endet mit der Abholung, spätestens jedoch 1/2 Stunde nach Schluss der
Unterrichtsstunden der zur Versicherung gemeldeten Person, des Spielturnens
oder der Veranstaltung. § 3 Die Versicherungen gelten nicht bei Ausflügen und Ferienreisen oder bei Aufenthalten in Ferienheimen und Jugendherbergen. § 4 Für Schreib- und Zeichenutensilien sowie für Brillen und den Inhalt von abgelegten Bekleidungsstücken außer Schals, Halstüchern und Handschuhen und ebenfalls von Schultaschen, außer Schulbüchern besteht kein Versicherungsschutz. Geld, Wert- und Schmucksachen sind von der Versicherung ausgeschlossen. Für Schäden entstanden dadurch, dass sich in den abgelegten Bekleidungsstücken oder Schultaschen Substanzen befinden, die eine Beschädigung verursachen, keine Haftung. Veränderungen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen |
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- 26 - oder Leistungsfähigkeit, Nutzungsausfall oder sonstige Kosten werden nicht ersetzt. § 5
Versicherungsschutz
wird nicht gewährt für Schäden, die mit Aufruhr, inneren Unruhen,
Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand, Erdbeben und Atomenergie
unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. § 6
Etwaige
Beanstandungen sind unverzüglich der Leitung der Lehranstalt zu melden. Eine
Schadensanzeige ist möglichst an Ort und Stelle auszufüllen. Nachträgliche
Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
§ 7
Der Geschädigte hat
zu beweisen, dass der versicherte Gegenstand, für welchen er Schadenersatz
beansprucht, in der von ihm behaupteten Beschaffenheit infolge eines durch
die Versicherung gedeckten Ereignisses Schaden erlitten hat. Auch hat er die
Höhe des von ihm geltend gemachten Ersatzanspruches zu beweisen.
Anmerkungen zu § 1
und § 4:
Zusatzvereinbarung
vom 23.9.1985 |
- 27 - DIE LEHRERINNEN UND LEHRER Stand: 9/05
Fr. Austermann |