HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG
   TAGESHEIMSCHULE DES BISTUMS ESSEN

 

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SPORTUNTERRICHT
Ihrem Kind stehen für den Sportunterricht verschiedene Sportstätten in unserem Schulzentrum zur Verfügung: die große Halle, die in drei kleine zu unterteilen ist, zwei weitere Hallen, das Schwimmbad mit Hubboden, der große Sportplatz mit 400-Meter-Bahn, Sprunggruben und verschiedene Basketball- und Tennisplätze im Außengelände.
Um diese Sportstätten sinnvoll nutzen zu können, benötigt Ihr Kind folgende Sportbekleidung:

Sportunterricht
- Sporthemd
- Sporthose
- Trainingsanzug (je nach Witterung)
- Turnschuhe, nur für die Halle
- Turnschuhe für außen
- Duschzeug (Handtuch und Seife)
- saubere Unterwäsche zum Wechseln

Schwimmunterricht
- Badekappe
- Badehose bzw. Badeanzug
- Duschzeug (Handtuch und Seife)
- Kopfbedeckung für die Zeit nach dem
  Schwimmunterricht (nach Jahreszeit)

Wertsachen dürfen nicht mit in die Sport- und Umkleideräume genommen werden; sie können einerseits dort nicht gesichert werden, andererseits könnten sie andere zum Diebstahl verleiten.  Geldbörsen, Uhren, Ketten usw. werden vor dem Unterricht in den Spinden verschlossen.

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Bei längerer Krankheit ist in der Regel für die Befreiung vom Sportunterricht ein ärztliches Attest vorzulegen; bei einmaliger Nichtteilnahme reicht die schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten aus.
Erkältungskrankheiten, Übelkeit usw., die Ihr Kind nicht hindern, am übrigen Unterricht teilzunehmen, erlauben in der Regel auch keine Freistellung vom Sportunterricht. Dies gilt bei den Mädchen auch in den Tagen der Menstruation; abgesehen von wenigen Ausnahmen (Dauerbelastung, hohe Niedersprünge u.ä.) und vom Schwimmunterricht, können die Mädchen auch in diesen Zeiten im Normalfall am Sportunterricht teilnehmen.

                                                       

SCHÜLERAUSWEIS
Nicht nur für den Fahrtausweis, auch für manch andere Situation wird als Beleg der Zugehörigkeit zu unserer Schule ein gültiger SCHÜLERAUSWEIS benötigt.
Durch das Sekretariat wird er Ihrem Kind ausgestellt, und am ersten Tag durch den Klassenlehrer ausgehändigt. Dazu haben Sie das Passfoto Ihres Kindes dem Sekretariat zugeleitet.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Ausweise vom Klassenlehrer eingesammelt und um ein Jahr verlängert.
Bei Verlust sollte sich Ihr Kind mit einem neuen Passfoto im Sekretariat melden.

 

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Die   FÖRDERGEMEINSCHAFT
der
HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG e.V.

Liebe Eltern,
der Stoppenberg bietet den Eltern unerschöpflich viele Möglichkeiten, den Alltag der Mädchen und Jungen dieser Schule aktiv mitzugestalten. Ein wichtiger Teil dieser Elternarbeit war und ist unsere Förderge­meinschaft.
Seit 1975 haben es sich die Eltern zur Aufgabe gemacht, das Leben unserer Schule in all seinen Bereichen zu unterstützen und Anstöße für neue Entwicklungen zu geben:

·        Wir erweitern den Freizeitbereich unserer Kinder durch Spiele, Geräte, Bastelmaterialien, Unterstützung der Mittagseltern-Arbeit, ...

·        Wir unterstützen Aktivitäten zur Öffnung der Schule: Klassenfahrten, Praktika, Projekte, Besuche von Fachleuten und an außerschulischen Lernorten, ...

·        Wir geben Anstöße zu neuen Entwicklungen in der Schule: Mofa-Kurse, Freiarbeit, Biotop, Computerkurse, Kaninchenanlage, ...

·       Wir gestalten den Schulraum: Schülerbücherei, Disco, Computerraum, Ausstellungen, Vitrinen, Stellwände, ...

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Um all diese Aufgaben weiterhin wahrnehmen zu können, ist die Schulgemeinde auf Ihre Mitgliedschaft angewiesen. Damit geben Sie der Schule Ihres Kindes Rückenwind; denn wir verbessern die Qualität Ihrer Schule und damit die Lebens- und Lernbedingungen Ihres Kindes!
Wir hoffen deshalb, dass auch Sie Mitglied unserer Fördergemeinschaft werden und bitten Sie, die beiliegende Beitrittserklärung in einem verschlossenen Umschlag über die Klassenlehrer bzw. über das Sekretariat an uns weiterzuleiten.

Nähere Informationen (Satzung, Rechenschaft, Ansprechpartner der FÖGE) erhalten Sie im Sekretariat der Schule.

     Für den Vorstand                     Für die
der Fördergemeinschaft            Schulleitung

    - Ulrike Mundt -              - Reiner Düchting -

BANK  IM  BISTUM  ESSEN

Kontonummer: 801 400 10

Bankleitzahl: 360 602 95

 

 

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SPINDE UND SPINDSCHLÖSSER
In den ersten Schultagen erhält Ihr Kind einen eigenen Spind, der in der Regel im Verlauf der Schulzeit nur von ihm oder ihr belegt wird.
Dieser Spind dient der Aufbewahrung von Heften, Büchern und Unterrichtsmaterialien. Aber auch private Dinge, die im Verlaufe des Tages von Ihrem Kind benötigt werden, können hier abgelegt werden. Während des Sportunterrichts werden hier Geldbörsen, Ketten, Uhren usw. aufbewahrt.
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass zu Beginn der Schulzeit der Spind Ihres Kindes durch ein Schloss gesichert wird, das nicht durch einfache Manipulation zu öffnen ist. Einen Zweitschlüssel geben Sie bitte, versehen mit einem Namensschild, der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer Ihres Kindes mit. Auf diese Weise kann Ihr Kind den Spind auch dann öffnen, wenn es seinen Schlüssel einmal vergessen oder verloren haben sollte.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Hefte, Mappen und Bücher zu bestimmten Zeiten mit nach Hause bringt; auf diese Weise behalten Sie einen Überblick über die Unterrichtsthe­men und Arbeiten Ihres Kindes , und Ihr Kind hat die Möglichkeit, Mappen in Ordnung zu bringen und einzelne Gebiete aufzuarbeiten bzw. gezielt zu üben

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H A U S O R D N U N G

Diese Hausordnung ist Bestandteil der Schulordnung und gilt für alle, die die HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG betreten. Die in ihr aufgeschriebenen Rechte und Pflichten wurden von Schülern, Eltern und Lehrern gemeinsam erarbeitet.

Die Ordnung wurde aufgeschrieben, damit jeder weiß, wie er sich zu verhalten hat und auf welche Abmachungen er sich berufen kann. Sie soll dafür sorgen, dass sich jeder im Haus wohlfühlt.

I.  ALLGEMEINES VERHALTEN

1.    Schüler und Lehrer bemühen sich um ein rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten.
2.    Jeder achtet auf die Sauberkeit des Hauses und des Schulgeländes und schont den Anstrich der Wände.
3.    Ausgeliehene Bücher und Geräte werden in ordentlichem Zustand zur vorgesehenen Zeit zurückgegeben.
4.    Beschädigungen des Gebäudes und seiner Einrichtungen sowie Unfälle werden sofort einem Lehrer, dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet.
5.    Gegenstände, die den Unterricht oder den Tagesablauf stören oder Personen oder Sachen gefährden können, dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden.
6.    Für Wertsachen in Schränken, in der Garderobe oder den Klassen übernimmt die Schule keine Haftung. Für die übrigen Dinge besteht Versicherungsschutz durch eine durch den Schulträger abgeschlossene Garderobenversicherung im dort festgelegten Umfang.
7.    Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

 

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II. UNTERRICHT   
1.    Nach dem ersten Gong gehen die Schüler mit dem Arbeitsmaterial, das sie für die folgenden Stunden brauchen, in die Klassenräume und nehmen ihre Plätze ein.
2.    Pünktlich mit dem 2.Gong beginnt der Unterricht.
3.    Im allgemeinen werden nur die Oberlichter geöffnet. Die unteren Fenster dürfen wegen der Verletzungsgefahr nur auf Anordnung der Lehrer geöffnet werden. Die neuen Fenster werden gekippt.
4.    Jeder sorgt für Ordnung an seinem Platz, trägt Unterrichtsmaterialien nach der Stunde wieder in den Spind und hilft mit, den Klassenraum sauberzuhalten. Der Klassenordnungsdienst hat für die Durchführung die besondere Verantwortung.
5.    Die Tafeln werden nur zu Unterrichtszwecken und bei unter Aufsicht geöffneten Klassen beschrieben.
6.    Bei Beginn der Pause sind die Klassenräume zu verlassen. Die Klassentüren werden verschlossen.
7.    Die Fachräume werden nur in Begleitung des Lehrers betreten.

III.PAUSEN - FREIZEIT

1.    Alle Schüler haben ein Recht auf Freizeit. Unter Freizeit verstehen wir die beiden Vormittagspausen und die Mittagspause.
2.    Zum Freizeitgelände gehören das Schulgelände und die Freizeiträume der Hauptschule.
3.    Nachdem der Lehrer den Unterricht geschlossen hat, verlassen die Schüler die Klasse. 5 Minuten nach dem Pausengong müssen alle Schüler das Haus verlassen haben.
4.    Fußballspiele finden nur auf dem Ballspiel- und Sportplatz statt. In der direkten Umgebung des Hauses darf nur mit kleinen Bällen gespielt werden.
5.    Das Rauchen auf dem Schulgelände ist untersagt.
6.    Schüler betreten den Verwaltungsbereich hinter der roten Glastür nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers.
7.    Durch dreimaliges Gongen wird angezeigt, dass sich die Schüler in der Freizeithalle aufhalten dürfen.

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1.    Für die Mittagspause gelten zusätzlich folgende Regelungen:
- die Mittagsfreizeit kann im Freizeitbereich des Hauses oder auf dem Schulgelände verbracht werden.
- Klassenräume dürfen auch dann genutzt werden, wenn eine Betreuung in der Klasse bzw. in dem Flur Aufsicht führt.
- Laufen, Fangen, Werfen in den Freizeiträumen, den Fluren und dem Garderobenbereich sind nicht erlaubt.
- Jeder Schüler hat das Recht, Spiele, Bücher und Spielgeräte zu benutzen; sie sind schonend zu behandeln.
- Die 1. Mittagspause endet mit dem 1. Gong um 13.40 Uhr, die 2.Mittagspause 5 Minuten vor dem Gong zu Beginn der 8.Stunde (14:25 Uhr).

IV. MITTAGESSEN

1.    Alle Schüler nehmen am Mittagessen teil.
2.    Nach dem Aufstellen in der Halle gehen die einzelnen Klassen gemeinsam mit einem betreuenden Lehrer in den Speisesaal.
3.    Jeder muss auf schnellstem Weg seinen Platz aufsuchen.
4.    Die Mahlzeit beginnt nach einem gemeinsamen Tischgebet.
5.    Im Essraum soll Ruhe herrschen: deshalb wird bei Tisch nur leise gesprochen.
6.    Nach dem Essen wird das Geschirr tischweise zusammengestellt. Der Tischdienst räumt ab.
7.    Ab 12:50 Uhr (bzw. 13:35 Uhr 2.Schicht) können die Tischgruppen den Essraum mit Erlaubnis eines Lehrers leise verlassen.

V.  GARDEROBENBEREICH und TOILETTEN

1.    Die Bereiche der Garderoben und die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
2.    Jeder Schüler geht nur an seinen Schrank und an seine Garderobe.
3.    Mäntel und Jacken sind während des Unterrichts an den Garderobenhaken aufzuhängen.
4.    In jedem Schrank müssen der Name des Schülers und der Stundenplan deutlich sichtbar angebracht sein

 

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1.    Wertgegenstände und offene Getränke gehören nicht in den Schrank.
2.    Jeder Schüler sorgt für Ordnung in seinem Schrank.
3.    Wegen der Verletzungsgefahr müssen die Schränke nach der Benutzung sofort geschlossen werden
4.    Der Bereich der Garderoben ist klein; darum verlässt ihn jeder Schüler so schnell wie möglich.
5.    Die Toiletten werden nach der Benutzung direkt und sauber verlassen.

Ein Schüler, der sich nicht an diese gemeinsam von Schülern, Eltern und Lehrern beschlossene Hausordnung der HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG hält, hat verhindert, dass sich alle hier wohl fühlen. Verstöße gegen die Hausordnung werden bestraft.
Diese Hausordnung trat am 10. Januar 1977 in ihrer ersten Fassung in Kraft und wurde nach Beratung und Zustimmung durch die Schulpflegschaft am 23. August 1993 in aktualisierter Form erneut in Kraft gesetzt.

---------------------bitte hier abtrennen-----------------

Hiermit bestätige ich den Empfang der Hausordnung der HAUPTSCHULE AM STOPPENBERG für meine(n) Tochter/Sohn ___________________, Klasse ______

Essen, den ___________________ 

___________________________________
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

____________________________________
Unterschrift der Schülerin/des Schülers

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SCHULZENTRUM AM STOPPENBERG
                       - Hauptschule -  
TAGESHEIMSCHULE DES BISTUMS ESSEN

Betr.: Garderobenversicherung
Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 1

Versichert sind die in den von der Leitung der Lehranstalt bestimmten Räumlichkeiten abgelegten Bekleidungsstücke der zur Versicherung gemeldeten Personen.
Versichert sind ebenfalls die Schultaschen und Schulbücher sowie je Person 1 Taschenrechner.
Die vorerwähnten Gegenstände gelten versichert während des Besuches der Lehranstalt. Ferner bei Spielturnen und Veranstaltungen der Lehranstalt, falls diese außerhalb der Räumlichkeiten der Lehranstalt stattfinden und eine ordnungsgemäße Kleiderablage vorhanden ist oder eine ausreichende Aufsicht besteht.
Die Versicherung umfasst die Beschädigung, das Vertauschen und den Verlust der abgelegten Bekleidungsstücke, Schultaschen und Schulbücher, Taschenrechner sind nur gegen Verlust versichert. Schals, Halstücher und Handschuhe sind nur in den Taschen der abgelegten Bekleidungsstücke versichert.

§ 2

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ablage der Gegenstände (§ 1, Abs.1 und 2) und endet mit der Abholung, spätestens jedoch 1/2 Stunde nach Schluss der Unterrichtsstunden der zur Versicherung gemeldeten Person, des Spielturnens oder der Veranstaltung.
Über den vorerwähnten Zeitpunkt hinaus besteht für zurückgelassene Gegenstände keine Haftung.
Turnschuhe und Turnbekleidungen in abgeschlossenen Klassen- oder Turnschränken gelten während ihrer Ablage ohne Unterbrechung versichert.

§ 3

Die Versicherungen gelten nicht bei Ausflügen und Ferienreisen oder bei Aufenthalten in Ferienheimen und Jugendherbergen.

§ 4

Für Schreib- und Zeichenutensilien sowie für Brillen und den Inhalt von abgelegten Bekleidungsstücken außer Schals, Halstüchern und Handschuhen und ebenfalls von Schultaschen, außer Schulbüchern besteht kein Versicherungsschutz.

Geld, Wert- und Schmucksachen sind von der Versicherung ausgeschlossen. Für Schäden entstanden dadurch, dass sich in den abgelegten Bekleidungsstücken oder Schultaschen Substanzen befinden, die eine Beschädigung verursachen, keine Haftung. Veränderungen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen

 

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oder Leistungsfähigkeit, Nutzungsausfall oder sonstige Kosten werden nicht ersetzt.

§ 5

Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden, die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand, Erdbeben und Atomenergie unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.
Für Schäden, die die zur Versicherung gemeldete Person vorsätzlich herbeiführt, besteht kein Versicherungsschutz. Jeder Betrug oder Betrugsversuch befreit die "Rheinland" von der Ersatzpflicht.

§ 6

Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich der Leitung der Lehranstalt zu melden. Eine Schadensanzeige ist möglichst an Ort und Stelle auszufüllen. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Ansprüche auf Schadenersatz sind umgehend über die Leitung der Lehranstalt der "Rheinland" anzumelden.
Bei Schäden infolge Diebstahls oder Vernichtung durch Feuer von größeren Garderobenstücken oder Fahrzeugen ist auch die zuständige Polizeibehörde sofort zu benachrichtigen.

 

§ 7

Der Geschädigte hat zu beweisen, dass der versicherte Gegenstand, für welchen er Schadenersatz beansprucht, in der von ihm behaupteten Beschaf­fenheit infolge eines durch die Versicherung gedeckten Ereignisses Schaden erlitten hat. Auch hat er die Höhe des von ihm geltend gemachten Er­satzanspruches zu beweisen.
Wird der Verbleib der abhanden gekommenen Gegenstände in Erfahrung gebracht, so ist dies der "Rheinland" unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen die erforderlichen Schritte, namentlich auch bei der Polizeibehörde zur Identifizierung und Wiedererlangung des Gegenstandes, zu unternehmen oder die Rechte an die "Rheinland" abzutreten.

Anmerkungen zu § 1 und § 4:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich also nur auf die Garderobe, die Schultaschen und die Schulbücher, nicht aber auf Schreib- und Zeichenutensilien.
Wenn Sie aber eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, können Sie allerdings versuchen, im Schadensfall den Verlust von dieser Versicherung ersetzt zu bekommen.

 Zusatzvereinbarung vom 23.9.1985
Turnschuhe, Turnbekleidung sowie Schulbücher, Schultaschen und Taschenrechner in abgeschlossenen Spinden gelten während ihrer Ablage ohne Unterbrechung versichert. Während der Schulferien gelten oben genannte Gegenstände in den Spinden nicht versichert.

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DIE LEHRERINNEN UND LEHRER          Stand: 9/05

Fr. Austermann           
Fr. Brock-Frilling                     
Fr. Conradshaus                
H. Corn                       
H. Düchting                    
Fr. Erdmann                      
H. Hegemann                        
H. Immesberger            
H. Kothe                      
Fr. Küpper                         
H. Küpper                      
H. Loos                      
Fr. Maas                    
Fr. Majorczyk                         
H. Müller                  
Fr. Pohl                        
H. Püttmann        
H. Pütz                    
Fr. Rehbein                       
Fr. Renert                   
Fr. Schäfer                    
Fr. Schaefer                    
Fr. Schymik                          
Fr. Seiler                    
Fr. Spielvogel                        
Frank Troue                          
H. Tönnes                       
H. Volmer                        
H. Wawerek                       
Fr. Werzinger                    
Fr. Zill